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                                                               Energieausweis

Energieberatung

Energieausweis - Aussteller der

                             

Ich habe vor der Handwerkskammer in Münster am 03.11.2005 die Prüfung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk nach § 42 HWO mit der Note "Sehr Gut" bestanden. Seit dem 07.12.05 bin ich als Aussteller in der Datenbank der Deutschen Energieagentur eingetragen und arbeite nach diesen Richtlinien.

Geprüfter Thermograf der HWK seit dem 30.01.2009

 

Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?

Wird ein bestehendes Gebäude verkauft oder neu vermietet, so hat der Verkäufer bzw. Vermieter den Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Ebenso hat der Eigentümer den Ausweis auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen.

 

Wie lange bleibt der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis besitzt zehn Jahre Gültigkeit.

 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Den Energieausweis gibt es als Bedarfs- oder Verbrauchsorientierten Ausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach den Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes.

Der aufwändigere und anspruchsvollere aber auch bessere ist der Bedarfsausweis. Hier werden möglichst viele Daten zur Auswertung in das PC-Programm eingegeben. Die Gebäudehülle, Anlagentechnik, bereits getroffene Verbesserungen uvm.

Anschließend habe ich die Möglichkeit Ihnen im Rahmen der Energieberatung mehrere sinnvolle und individuelle Verbesserungsvorschläge einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzuschlagen.

Auf Ihren Wunsch hin können auch Infrarotbilder der Gebäudehülle angefertigt werden um Energieverluste optisch darzustellen. (Außenthermografie)

 

Was wird der Energieausweis kosten?

Es gibt keine vorgeschriebene Gebührenordnung. Der Preis für den Energieausweis muss dem Aufwand entsprechend festgelegt werden. Der Bedarfsausweis wird von mir etwa ab 250 Euro angeboten. Den Verbrauchsausweis kann ich Ihnen ab 55 Euro anbieten.

Energieausweis

 Mit diesem kann ich 10 Jahre lang belegen, in welchem energetischem Status sich mein Haus befindet. Er ist der vom Gesetzgeber verlangte Nachweis für Vermietungen und Verkauf meines Hauses oder meiner Wohnungen. Zusätzlich erhalte ich konkrete noch Hinweise auf Energieeinsparmöglichkeiten.

 

Sollten Sie sich entschließen mich mit der Erstellung der Energieausweise zu beauftragen so werde ich Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

                              Beratung in energetischen Fragen ist meine Berufung


Bei Interesse rufen Sie mich einfach an.

Michael Benka, Tel.: 02804-182445  oder  0160-90 90 30 24

 

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Stand: 25. Februar 2011