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                                                               Bescheide 2012

Information zum Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid ist ein Verwaltungsakt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW). Dieser ist gebührenpflichtig jedem Eigentümer von Feuerungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister erstmalig bis zum 31.12.2012 zuzustellen.

 

Nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Feuerstättenschau übergibt der Bezirksschornsteinfegermeister den Eigentümern einen schriftlichen Bescheid, in dem auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. BlmSchV die vorzunehmenden Arbeiten und der Zeitraum benannt sind, in dem diese Tätigkeiten jeweils durchgeführt werden müssen. Dieser Bescheid dient in Verbindung mit den Formblättern nach § 4 KÜO zur Kontrolle, ob der Eigentümer seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Aber auch zur Information für den Eigentümer, in welchem Zeitfenster die vorgeschriebenen Arbeiten durchgeführt sein müssen. Nach bisherigem Recht konnte sowohl auf die Kontrolle wie auch auf den Feuerstättenbescheid verzichtet werden, weil der Bezirksschornsteinfegermeister von sich aus sein Kommen angezeigt und die Arbeiten durchgeführt hat. Nach neuem, ab Januar 2013 gültigem Recht, müssen die Eigentümer jedoch selbst aktiv werden. Sie können entweder weiterhin Ihren bisherigen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen oder sich einen anderen zugelassenen Betrieb aussuchen, der die vorzunehmenden Tätigkeiten durchführt. Der Feuerstättenbescheid ist zu erneuern bei jeder Veränderung an der Feuerungsanlage (z.B. Austausch der Heizung), spätestens jedoch nach dem Ablauf.

 Was muß ich als Kunde machen?

Für meine Kunden bedarf es keiner weiteren Formalitäten welche die Arbeiten durch meinen Betrieb auch nach 2013 durchführen lassen. Für meine Kunden erledige ich alle gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten so wie alle dafür anfallende Formalitäten.

 

 

 

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister

Michael Benka

 

Erreichbarkeit:                               

 

 

Bezirksschornsteinfegermeister Michael Benka 

 

Feste Bürozeiten im Büro -  Uedemer Str. 4 -  46509 Xanten - Marienbaum -  Freitags 8 – 18 Uhr

02804 – 181608 oder 182445

 

Sie haben auch die Möglichkeit jederzeit auf den Anrufbeantworter zu sprechen, ich rufe zurück.

Oder über mein Handy 0160 90 90 30 24 bin ich fast immer erreichbar.

 

Oder per E-Mail:  m.benka@freenet.de

www.schornsteinfegermeisterbenka.de

 

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Stand: 25. Februar 2011